Brandschadenreinigung

VdS2357 sowie TRGS 524 dienen uns als Leitfaden für fachgerechte Brandschadensanierung:

Jährlich werden in Deutschland eine halbe Million Brandschadenfälle gemeldet. Dabei handelt es sich um private Gebäude also auch industrielle, gewerbliche Räume. Kein schöner Anblick, der einen erwartet, wenn Bilder der Verheerung sichtbar werden. Ein Brand hinterlässt oft nicht sichtbare krebserregende Schadstoffe im Innenraum, gesundheitsgefährdenden Ruß. Mögliche Einsturzgefahren, die oft durch Beschädigung der Bauteile und Betriebseinrichtungen einhergehen, sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Wer sich dabei auf ein Unternehmen verlässt, dass die VdS2357 und die TRGS 524 (Technische Regeln für Gefahrstoffe), die Richtlinien der Brandschadensanierung nicht kennt, riskiert viel.

Nachfolgend erläutern wir unser erstes Vorgehen bei einer Brandschadensanierung:

Zunächst ist es wichtig im Rahmen der TRGS 524 alle Gefahrstoffe zu identifizieren und die sicherheitsrelevanten Schritte festzulegen welche technisch, organisatorisch und personenbezogen erforderlich sind, um die erkalten Brandstelle zu betreten.

1. VdS 2357 – Fachkundige Gefahrenermittlung

Wir ziehen uns die Richtlinie der Brandschadensanierung des Verbandes der Sachversicherer (VdS 2357) zu Rate, welche unter anderem die Erfahrungen vorausgegangener Brände dokumentiert, um die Gefahrstoffe zu indentifizieren. Je nach Brandart und -Verlauf sowie Brandgut wird eine Brandschadenstellenklassifikation in GB 0 bis 3 vorgenommen.

2. Vds 2357 – als Grundlage für weitere Vorgehensweise

Im Rahmen der Räumung, Sanierung sowie der anschliessenden Reinigung wird ebenfalls die Gefahrstoffverordnung des Vds zu Hilfe genommen. Wichtig ist dabei, den maximal sicheren Weg zu gehen und Hautkontakt zu den Schadstoffen sowie eine Aufwirbelung in die Atemluft zu vermeiden.

3. Arbeitsschutzmaßnahmen anhand der festgelegten Gefahrenbereiche:

Je nach Gefahrenbereichen (GB 0 bis 3) kommen unterschiedliche Arbeitschutzmassnahmen zum Einsatz. Bestimmte Schutzausrüstungen, das Abtrennen des Gefahrenbereiches, Vermeidung von Hautkontakt, Lüften, Bereitstellen von Betriebsmitteln, Verwendung von verschiedenen Behältern, Handhabung bei der Abfallbeseitigung, Kein Verzehr im Gefahrenbereich etc. sind Beispiele hierfür. Darüberhinaus können weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, die auf Basis des Sachverständigengutenachtens festgelegt werden.

4. Arbeits- und Sicherheitsplan nach TRGS 524 sowie Betriebsanweisung

Der A+S Plan nach TRGS dokumentiert eine detaillierte Auflistung aller Gefahrstoffe, sowie alle Brand- und Exploxionsgefahren in dem zu sanierenden Bereich. Des Weiteren gibt er Auskunft über die Arbeitsverfahren, Arbeitschutzmassnahmen sowie Entsorgungsrichtlinien.

Auf der Grundlage des Arbeits- und Sicherheitsplanes sind arbeitsbereichs-, tätigkeits- und stoffbezogene Betriebsanweisungen gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung zu erstellen und die Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen.

5. Endabnahme und Kontrolle der Maßnahmen

Am Ende ist die Kontrolle sowie die Beurteilung der Massnahmen von Nöten.
14 Tage vor Arbeitsbeginn kann die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. das lokal zuständige Gewerbeaufsichtsamt die Herausgabe des „A und S“ Plan  gemäß TRGS 524 verlangen (GefStoffV §18).

Die richtige Reihenfolge ist entscheidend, wenn es darum geht den Schadensausmaß zu begrenzen. Hierbei ist die entscheidende Formel: Erstmaßnahmen in Kombination mit der richtigen Reihenfolge ist der erfolgversprechende Weg, um unnötige Folgeschäden und kostspielige „Umwege“ bei der Brandschadensanierung zu verhindern.

Die Barsol GmbH steht für diese Formel und bietet seinen Kunden eine ökonomische und effiziente Vorgehensweise an, um den Schaden Schritt für Schritt zu beheben – auch bei einem Wasserschaden.

Als großes und erfahrenes Unternehmen mit unzähligen Praxisfällen vom Küchenbrand bis hin zum Großbrand, übernehmen erfahrene Projektleiter der Barsol GmbH die Verantwortung für die Schadensbekämpfung.

Wie wird nach dem Brand gereinigt?

Nach dem Brand wird erstmal eine Sofortmaßnahme gestartet, eine Inventarliste erstellt, eine grobe Reinigung durchgeführt und die restlichen Schmutz- und Brandrückstände werden entfernt. Ihre Möbel werden überprüft und es wird entschieden ob sie gereinigt oder entsorgt werden. Dann werden die Wände und Böden gründlich auf Schäden untersucht, möglicherweise entkernt.  Schließlich wird eine detaillierte Innenreinigung der Umgebung hygienisch vorgenommen und fangen wir mit der Sanierung an.

Typische Fehler nach einem Brand

  • Reinigungsversuche ohne geschultem, professionellem Personal.
  • Boden, Wände und Decken werden nicht bis ins Detail überprüft.
  • Chemische Reinigungsprodukte sollten nicht ohne notwendige Kenntnisse eingesetzt werden.
  • Der zu reinigende Ort darf nur mit speziellen Reinigungsmitteln und Chemikalien gereinigt werden.

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